Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Eigentümer:innen und Planende, ob das Vorhaben nach den Vorgaben aus dem Bebauungsplan und dem Baurecht vor Ort zulässig ist. Danach wird der Bauantrag eingereicht, es folgen die fachliche Prüfung durch die zuständigen Stellen und – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – die Freigabe über die Baugenehmigung. Als Grundlage dient dabei die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO), die jedoch nur einen Rahmen vorgibt. Wichtig ist die zweite Ebene: Jedes Bundesland setzt die Musterbauordnung in seiner eigenen Landesbauordnung um. Dadurch unterscheiden sich in der Praxis unter anderem der Umfang verfahrensfreier beziehungsweise genehmigungsfreier Vorhaben, die Anforderungen an die Bauvorlagen und die Frage, wer bauvorlageberechtigt ist. Auch die konkrete Zuständigkeit und die Ausgestaltung der Verfahrensschritte können je nach Landesrecht variieren. Zusätzlich spielt die Digitalisierung eine Rolle: Einige Bundesländer bieten inzwischen digitale Antragswege an, andere setzen stärker auf klassische Einreichungen. Ob und wie ein digitales Verfahren verfügbar ist, hängt daher vom jeweiligen Bundesland und der dortigen Verwaltungspraxis ab. Für den weiteren Ablauf bedeutet das: Wer einen Bauantrag plant, sollte frühzeitig die landesspezifischen Vorgaben prüfen und sich an den zuständigen Stellen orientieren. Der Kern bleibt gleich: Planungsrecht prüfen, Bauantrag stellen, Prüfung abwarten, Entscheidung erhalten. Die Details unterscheiden sich je Bundesland durch die Landesbauordnung.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Düsseldorf
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Düsseldorf. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren früh klären, welche Teile ihres Vorhabens überhaupt genehmigungspflichtig sind. Denn auch verfahrensfreie beziehungsweise genehmigungsfreie Vorhaben gibt es, deren Umfang jedoch nicht überall identisch geregelt ist. Wer unsicher ist, sollte die zuständige Bauaufsicht und die planungsrechtlichen Vorgaben im Blick behalten, bevor Unterlagen ausgearbeitet werden. Gerade bei Änderungen an bestehenden Gebäuden oder bei Neubauten lohnt es sich, die Anforderungen an Nachweise und Bauvorlagen sorgfältig zu prüfen. So vermeiden Sie, dass später Nachforderungen den Zeitplan verzögern.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Düsseldorf.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.